News:
News vom 15.05.2012
An alle Freunde und Teilnehmer des Tourenwagen und GT Cup.
Nachstehend findet Ihr einen Link vom Rennbericht des ersten Rennens am Red Bull Ring. Der Bericht läuft seit letzter Woche rund 60 mal bei RTS (Regionalsender Salzburg).
Hier der Link:
http://www.youtube.com/watch?v=AslmV_i2BBk
Für das kommende Rennwochenende steht euch vor Ort die Irmi Quendler als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie wird die adminstrative Abnahme machen und euch am Wochenende betreuen, da ich als Rennleiter bei der WTTC im Einsatz bin.
Es freut mich auch besonders den Mitsubishi Colt Cup begrüßen zu können, der uns den Rest der Saison begleiten wird.
Mit sportlichen Grüßen
Rainer Werner
> 19.04.2012 Die erste Veranstaltung des Tourenwagen und GT Cup’s konnte wir trotz der widrigen Wettervorhersagen bei trockenen Bedingungen starten. Ich möchte mich nochmals bei allen Teilnehmern, die bei der ersten Veranstaltung am Start waren, herzlich bedanken. Auf Grund der überwiegend positiven Aussagen können wir in den nächsten Rennen mit mehr Teilnehmern rechnen und ein interessantes Starterfeld aufweisen.
Bei den Ergebnissen findet Ihr die aktuelle Punktetabelle der eingeschriebenen Teilnehmer sowie die Ergebnisse des ersten Laufes. Unter Fotos findet Ihr die ersten Aufnahmen. Der Film über die erste Veranstaltung wird nächste Woche zur Verfügung stehen, ebenso werde ich Euch rechtzeitig den Sendetermin im RTS TV Salzburg bekannt geben.
Bis zu den nächsten News für den Red Bull Ring 2
Mit sportlichen Grüßen
Rainer Werner
› 2012–03–29 Nur noch 7 Tage bis zum Nennschluss zum Saisonauftaktes im Tourenwagen und GT Cup Austria – bitte um rechtzeitige Nennung. Für alle unentschlossenen gibt es ein einmaliges Angebot – wer noch nicht sicher ist ob sie sich in den Tourenwagen und GT Cup einschreiben soll, der kann das auch nach dem ersten Rennwochenende nachholen, sofern ein Start als Gaststarter absolviert wurde und bekommt € 300,– Gutschrift auf die Einschreibegebühr.
Die Nennliste für den Red Bull Ring 1 mit Stand 29.03.2012 findet ihr unter “Teilnehmer”, den vorläufigen Zeitplan unter den Terminen.
Änderungen Ausschreibung:
Es wurde die Klasse 12 “Mitsubishi Colt” ergänzt – der Mitsubishi Colt Cup wird am der zweiten Veranstaltung im Rahmen des Tourenwagen und GT Cup ausgetragen.
Es wird jeweils der Gesamtsieger bei den GT Fahrzeugen und bei den Tourenwagen ermittelt und geehrt.
“Gentlemen Start your Engine”
Rainer Werner
2012–03–14 › Alle Teilnehmer des Tourenwagen und GT Cup erhalten bei den Testtagen vor den Rennwochenenden die selben Konditionen (€ 290,-- anstatt € 350,--) wie die Histo-Cup Teilnehmer.
2012–03–13 › Nennschluss für den Testtag sowie das erste Rennwochenende ist der 07.04.2012.
2012–03–12 › Presseaussendung des Tourenwagen und GT Cup
› pdf Formular
Die Anmeldeformulare für die Testtage stehen unter “Nennformulare”
zur Verfügung. Ich ersuche um rechtzeitige Anmeldung für die jeweilige Testtage.
Der neue Mitsubischi Colt Cup wird im Rahmen des Tourenwagen und GT Cup´s Austria an den Start gehen.
Liebe(r) Motorsportler(in)! Liebe Teams!
Dear Race Drivers! Dear Teams!Wir veranstalten am 12. April 2012 (Donnerstag vor dem Histo Cup Event) einen exklusiven Testtag für RENN Fahrzeuge am RedBull Ring!
We have booked the RedBull Ring Austria for an exclusive testing Session held on the 12th of April 2012 for Race Cars!
Wir möchten, dass diese Veranstaltung exklusiv bleibt und haben uns daher entschlossen nur eine geringe Starterzahl zuzulassen, dass man ordentlich testen kann.
We want to make sure that this Test Day stays as an exclusive Event and that’s why we have decided to allow only a rare number of participants.
Sichern Sie sich Ihren Startplatz bis 29. Februar 2012 und kassieren Sie 100,- Euro Frühbucherbonus!
Sercure your entry and get 100,- Euro Pre Entry Bonus till the 29th February 2012
In der Anlage finden Sie unser Anmeldeformular. Für Fragen stehen wir gerne unter Handy 0043/664/2132378 oder per Email zur Verfügung.
In the Attachment you will find the Entry Form. If you need a English one, please let us know. For all other questions please feel free to contact us per Email or Phone +43/664/2132378!
Ing. Gottfried Grasser
Beschreibung: EMAL.GRT_Gallardo_V1
Grasser Racing
Hauptstrasse 11
8720 Knittelfeld AustriaTel.: +43-664-2132378
Fax.: +43-3512-8579125
Email: gottfried@grasser-racing.com
Web: www.grasser-racing.com
Das genehmigte Reglement des neuen Tourenwagen und GT Cup`s sowie die Termine sind verfügbar.
Wir über uns:Nach mehr als 30 Jahren im Motorsport und über 100 Einsätzen als Rennleiter von zahlreichen Rundstreckenveranstaltungen habe ich mich dazu entschlossen den Rundstreckensport in Österreich wieder zu beleben und einen Tourenwagen und GT Cup zu veranstalten.
Teilnahmeberechtigt sind alle Tourenwagen, GT Fahrzeuge und Markenpokalfahrzeuge ab dem Baujahr/Homologationsjahr 2002 die dem FIA Anhang J entsprechen.
In insgesamt 11 Klassen erfolgt die Ermittlung des Gesamtsiegers auf Rennstrecken in Österreich und im benachbarten Ausland.
Die Punktevergabe wurde so gewählt das jeder Teilnehmer die Chance auf den Gesamtsieg erhält.
Der Tourenwagen und GT Cup 2012 wird an 6 Rennwochenenden, im Rahmen des Histo-Cup’s, mit jeweils 2 Qualifikationstrainings und 2 Wertungsläufen ausgerichtet. Am Freitag vor jeder Veranstaltung besteht die Möglichkeit an Test- und Einstellfahrten teilzunehmen.
Rainer Werner
Teilnehmer:
Tourenwagen und GT CUP Austria
Rahmenausschreibung 2012
› REGLEMENT.pdf ‹
A. Allgemeines
OSK Genehmigung SE 03/2012
B. Organisation
Das vorliegende Motorsportreglement gilt für den Veranstalter und Promotor:
Rainer Werner
Hierzenbergerstraße 24
5310 Mondsee
Kontakt:
Tel.Nr.: 0043 664 1148121
Email : werner@apoconsulting.at
Ziel des Motorsportreglements ist die Gewährleistung der Chancengleichheit aller Teilnehmer, sowie die Förderung des Tourenwagen und GT Rundstreckensports' die dem Motorsportreglement entsprechen. Dieses Motorsportreglement gilt für sämtliche Veranstaltungen sowie für seine Teilnehmer als verbindlich.
Das Motorsportreglement ist gültig bis zum 31.12.2012.
Die Veranstaltungen sind als Clubsport–Veranstaltungen
mit internationaler Beteiligung ausgeschrieben. Offenkundige Reglementfehler können jederzeit berichtigt werden.
C. Rechtsgrundlage des CuPs
- Internationales sportgesetz der FIA [lSG) inkl. Anhängen
- Nationales Sportgesetz der OSK
- Rundstreckenreglement der OSK
- Rahmenausschreibung Tourenwagen und GT Cup Austria
- Anti-Doping-Regelwerk der nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA'Code)
- Sportliches und technisches Reglement dieser Serie mit den von der
OSK genehmigten Änderungen und Ergänzungen (Bulletins)
- Ausschreibungen der Veranstaltungen mit evtl. Änderungen und Ergänzungen
D. Durchführungsbestimmungen
Der Veranstalter ist berechtigt, während der Saison Durchführungs-bestimmungen zu erlassen, die nach Genehmigung durch die OSK zur Ausschreibungsgrundlage der Serien werden, auch vor Ort und vor Beginn der Abnahme.
1. Veranstaltung
Ziel der Veranstaltung ist insbesondere die Förderung des nationalen Tourenwagen und GT Rennsports auf permanenten Rennstrecken im Inland und im benachbarten Ausland.
2. Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind Fahrer aus dem In– und Ausland, die im Besitz einer für das Jahr 2012 gültigen nationalen oder internationalen Bewerber- und/oder Fahrerlizenz der 0SK sind oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN.
3. Bewerber
Bewerber, die sich mit dem Fahrer einschreiben, müssen eine Firmen– oder ClubBewerberlizenz der OSK oder eines anderen der FIA ange-schlossenen ASN für das Jahr 2012 besitzen.
4. Nennung
Nennschluss ist jeweils 10 Tage vor Beginn einer Veranstaltung. 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Veranstalter berechtigt, Nennungen nach seinem Ermessen abzulehnen. Die Nennung zu einer Veranstaltung erfolgt ausschließlich mit dem aktuellen Nennformular 2012 und der dazugehörigen Wagenkarte für 2012. Die Nennung kann auch online durchgeführt werden. Die Wagenkarte ist Bestandteil der Nennung.
5. Einschreibung / Nenngeld
Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit sich für den Tourenwagen und GT Cup Austria einzuschreiben.
Jahreseinschreibegebühr € 690,- zzgl. Mwst
Nenngeld für eingeschriebene Teilnehmer pro Veranstaltung € 500,-
zzgl. Mwst. Nenngeld für Gaststarter pro Veranstaltung € 750,- zzgl. Mwst
6. Fahrerlizenz
Eine OSK- Tageslizenz kann vor Ort (an der Rennstrecke) gegen eine Gebühr von € 65,- erworben werden. Teilnehmer, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen für den Erwerb der nationalen Tageslizenz einen Wohnsitz in Österreich und zusätzlich eine Freigabe ihres jeweiligen Landesverbandes z.B. DMSB, ASS etc.). Der Teilnehmer ist verpflichtet die Freigabe rechtzeitig zu beantragen, da eine Freigabe vor Ort nicht möglich ist. Eine OSK- Jahreslizenz mit Unfallversicherung ist direkt bei der OSK zu beantragen. Der Teilnehmer ist verpflichtet die Lizenz rechtzeitig zu beantragen, da ein Erwerb vor Ort nicht möglich ist.
Anwärter für Motorsportlizenzen, die das 50. Lebensjahr überschritten haben, müssen ein ärztliches Attest vorweisen, welches besagt, dass sie zum Betreiben des Motorsportes geeignet sind. Dieses Attest muss auf einem besonderen Formblatt erfolgen, dass auf der OSK-lnternet-Seite www.osk.or.at heruntergeladen werden kann.
Diese Bestimmung gilt insbesondere für Tageslizenz-Bewerber. Das vom Hausarzt gezeichnete Formular ist vor Ort vorzulegen.
7. Unfallversicherung
Inhaber einer gültigen Fahrerlizenz sind gemäß den Automobilsport-lizenzbestimmungen unfallversichert.
8. ZugelasseneFahrzeuge
Alle von der FIA, OSK oder einer anderen ASN für nachstehende Gruppen, Klassen bzw.Cups homologierten Fahrzeuge ab dem Baujahr/Homologationsjahr 2002 (auch bereits abgelaufene Homologationen) können eine Starterlaubnis erhalten.
Klasse 1 - bis 1600 ccm - Gr. N Produktionswagen
Klasse 2 - 1601 ccm bis 2000 ccm - Gr. N Produktionswagen
Klasse 3 - über 2000 ccm - Gr. N Produktionswagen
Klasse 4 - bis 2500 ccm - Gr. A Tourenwagen
Klasse 5 - über 2500 ccm - Gr. A Tourenwagen
Klasse 6 - bis 2.500 ccm - Tourenwagen und GT Fahrzeuge
Klasse 7 - 2501 ccm bis 3500 ccm - Tourenwagen und GT Fahrzeuge
Klasse 8 - über 3500 ccm - Tourenwagen und GT Fahrzeuge
Klasse 9 - Porsche (Super) Cup Fahrzeuge der jeweiligen
Perioden und Reglements
Klasse 10 - Ginetta GT
Klasse 11 - Cup und Challenge Fahrzeuge aus Markenpokalen (z.B. Mini, Seat Cupra, etc.)
Bei Bedarf können die einzelnen Klassen geteilt oder zusammengelegt werden.
Die Organisation behält sich das Recht vor Fahrzeuge auszuschließen und/oder weitere Fahrzeuge zuzulassen, jeweils in Abstimmung mit dem Sportkommissar.
Technik:
Alle Fahrzeuge müssen uneingeschränkt den technischen und Sicherheitsbestimmungen der FIA, Anhang J entsprechen.
9. Dokumentenabnahme
Folgende Dokumente müssen vom Fahrer / Bewerber vorgelegt werden:
- Bewerberlizenz
- Fahrerlizenz
- Gegebenfalls Auslandsstartgenehmigung
10. Werbevorschriften und Startnummern am Fahrzeug
Unter Beachtung der FIA / OSK Vorschriften für Startnummern und Werbung an Fahrzeugen müssen an allen Wettbewerbsfahrzeugen die vorgeschriebenen Werbeaufschriften, Logos und Startnummern in Training, Qualifikation und Rennen des Tourenwagen und GT Cups angebracht sein. Sie sind nach Größe, Art, Anzahl und Anbringungsort durch den Beklebungsplan 2012 festgelegt und bekannt gegeben.
Der Beklebungsplan 2012 ist Teil des Reglements. Bei Zuwiderhandlung kann der Teilnehmer von der Wertung ausgeschlossen werden. Alle Flächen, die laut Beklebungsplan nicht belegt sind, sind für eigene Werbeaufschriften freigestellt, wobei deren Abstand zu den Start-nummern und der Pflichtbeklebung mindestens 30 mm betragen muss.
11. Technische Abnahme / technische Kontrollen
Bei der technischen Abnahme müssen die Fahrer mit dem Wettbewerbsfahrzeug vorstellig werden. Das Fahrzeug muss so vorgeführt werden, wie es im Cup zum Einsatz kommt, und muss den geltenden technischen Bestimmungen entsprechen.
Für die technische Abnahme ist eine Verplombungsmöglichkeit von Motor und Getriebe empfohlen.
Der Fahrer muss persönlich mit ihrer Sicherheitsausrüstung bei der technischen Abnahme vorstellig werden. Zur technischen Abnahme muss die komplette Pflichtbeklebung am Fahrzeug angebracht sein. Fahrzeuge, die während der Veranstaltung einen Unfall erlitten haben, sind vor Wiederteilnahme an der Veranstaltung unaufgefordert der Technischen Abnahme vorzuführen. Grundsätzlich kann von der Organisation in Abstimmung mit den Sportkommissaren jedes Fahrzeug zu einer weiteren technischen Untersuchung, auch außerhalb des Veranstaltungsortes, bestimmt werden. Bewerber und Fahrer haben die Anweisungen der Technischen Kommissare zur Überprüfung und Nachkontrolle der Fahrzeuge jederzeit zu befolgen. Die Technischen Kommissare sind zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung berechtigt, die Wettbewerbsfahrzeuge in allen Punkten zu kontrollieren.
Folgende Dokumente sind vorzulegen:
FIA oder ASN Homologationsunterlagen, Wagenpass oder OSK Wagenkarte.
12. Zeitplan
Der Ablauf des Tourenwagen und GT Cups erfolgt gemäß Zeitplan. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zeitplan zu ändern und Einzelwettbewerbe zu verlegen oder abzusagen.
13. Fahrerbesprechung
Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist Pflicht. Für unentschuldigtes verspätetes Erscheinen oder Fernbleiben wird ein Bußgeld in Höhe von € 100,- erhoben, bzw. nach Ermessen des Sportkommissars, zahlbar an die OSK.
14. Distanz eines Rennwochenendes
- 30 Minuten Qualifikationstraining für Rennen l
- 30 Minuten Qualifikationstraining für Rennen 2
- 2 Rennen je 25 Minuten
15. Qualifikation
Der Fahrer muss in jedem Qualifikationstraining mindestens drei gezeitete Runden zurücklegen, um sich für das jeweilige Rennen zu qualifizieren. Der Rennleiter, ist in Abstimmung mit dem Sport- kommissar, berechtigt auch Fahrer zuzulassen, die sich nicht qualifiziert haben und einen schriftlichen Antrag auf Startzulassung gestellt haben.
Diese Fahrer starten aus den letzten Positionen des Starterfeldes. (Bei mehreren Fahrern erfolgt die Reihung nach Einreichung der schriftlichen Startzulassung)
16. Startaufstellung / Fliegender Start
Die Startaufstellung zu den Rennen erfolgt anhand der gemessenen Trainingszeiten, die in den einzelnen Qualifikationstrainings ermittelt werden. Alle Wettbewerbe werden mit sog. “Fliegendem Start” durchgeführt. Bei Bedarf kann die Startaufstellung im Fahrerlager erfolgen.
17. Wertungsläufe
Jedes Rennen wird einzeln gewertet. Um gewertet zu werden, muss ein Teilnehmer mindestens 70 % der Distanz des Klassen-Ersten zurückgelegt haben. Die Zeitmessung obliegt dem Veranstalter.
18. Startprozedere(Artikel 7 OSK Rundstreckenreglement)
Der Start erfolgt als sog. ,,Fliegender Start". Das Pace-Car führt das Feld am Ende der Einführungsrunde mit einer gleichmäßigen Geschwindigkeit von ca. 80 - 120 km/h
Richtung Startlinie. Die Fahrzeuge fahren nebeneinander, entsprechend der Startaufstellung, mit Fahrzeugabständen von ca. 3 Wagenlängen ist einzuhalten. Beim fliegenden Start erfolgt die Startaufstellung und der Start nebeneinander. Am Ende der Formationsrunde schert das Pace–Car vor der Startlinie aus und ab diesem Moment muss das Fahrzeug, das die Poleposition innehat, die Geschwindigkeit beibehalten und die anderen Fahrzeuge müssen ihre Startpositionen beibehalten. Sobald der Rennleiter den Start per Ampel oder Flagge freigibt (Videoüberwachung) beginnt die Wertung für jedes Fahrzeug. Der Rennleiter ist aus Sicherheitsgründen berechtigt, ein Überholverbot bis nach der ersten Kurve in Kraft zu setzen. Während eines Rennlaufs ist die Betankung und das Wechseln von Reifen verboten.
Ausnahme: Tritt ein Reifenschaden während des Rennlaufs ein, dann darf dieser Reifen ausgewechselt werden.
Sieger ist der Fahrer, der die vorher festgelegte Distanz als Schnellster zurückgelegt hat. Jedes Rennen wird vom Rennleiter mit der Zielflagge abgewinkt.
19. Parc fermé
Die parc fermé Bestimmungen gelten für sämtliche Wertungsläufe und
Qualifikationstrainings. Die Fahrzeuge der abgewinkten Teilnehmer sind gemäß den Anweisungen des Rennleiters, des zuständigen Offiziellen, im sog. parc fermé abzustellen. Fahrzeuge, die am Qualifikationstraining und / oder an den Rennen teilgenommen haben, jedoch nicht die Ziellinie überfahren haben und/oder nicht mit eigenem Antrieb den parc fermé aufsuchen können, unterliegen gleichfalls den parc fermé Bestimmungen. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich sein Fahrzeug unmittelbar in den parc fermé abzustellen.
20. Boxengasse
Die Boxengasse darf nur in der vorgeschriebenen Richtung befahren werden. Die max. gefahrene Geschwindigkeit in der Boxengasse darf 60 km/h nicht überschreiten. Bei Überschreitung der Geschwindigkeit im Training / Qualifikationstraining erfolgt die Rückreihung in der Startaufstellung um mindestens 3 Startplätze. Im Rennen wird das Überschreiten der Geschwindigkeit mit einer Drive Trough Strafe geahndet. Die Geschwindigkeit wird durch einen Sachrichter festgestellt. Personen unter 14 fahren sowie Hunde (sonst. Tiere) haben keinen Zutritt zu der Boxengasse.
21. Veranstaltungswertung
In jeder Klasse werden die Ergebnisse des 1. und 2. Rennens als Einzellauf gewertet und geehrt. Die Punktevergabe erfolgt nach Klassenergebnis anhand der Wertungstabelle 2012. Die 3 Erstplatzierten jeder Klasse erhalten einen Pokal.
22. Gesamtjahreswertung
Die Gesamtjahreswertung gilt nur für eingeschriebene Fahrer. Ein rechtskräftig mit Ausschluss oder Enthebung geahndeter Verstoß eines Fahrers/Bewerbers in einem meisterschaftsähnlichen Bewerb der OSK wird in der Wertung des betroffenen Bewerbers folgendermaßen berücksichtigt:
- Beim ersten Verstoß in der laufenden Saison werden keine Punkte vergeben
- Beim zweiten Verstoß in dieser Saison erfolgt die Streichung aus der betreffenden Wertung des meisterschaftsähnlichen Bewerb der OSK.
Eine dementsprechende Entscheidung ist dem betroffenen Fahrer/Bewerber zugleich mit der Entscheidung hinsichtlich des Ausschlusses/der Enthebung nachweislich schriftlich zur Kenntnis zu bringen und eine dementsprechende Rechtsmittelbelehrung ist durchzuführen. Das Recht des solcherart ausgeschlossenen/ enthobenen Fahrers/Bewerbers auf Anrufung des nationalen Berufungsgerichtes bleibt davon unberührt.
Die Punktevergabe erfolgt pro Rennen nach Klassenergebnis anhand der Wertungstabelle 2012. Bei der Jahresabschlussfeier 2012 erhalten die 3 Erstplatzierten einer jeder Klasse Pokale.
23. OSK Ehrung
Bei der Fahressiegerehrung der österreichischen Staatsmeister ehrt die OSK den Gesamtjahressieger des Tourenwagen und GT Cups.
24. Fahrdisziplin
Gefährliche Überhol- und Bremsmanöver, rücksichtloses Fahren, Unfälle etc. sind zu unterlassen und werden grundsätzlich der Rennleitung gemeldet und können mit dem Ausschluss aus der Wertung geahndet werden.
25. Verstöße gegen das Motorsportreglement
Fahrer, die ihr Fahrzeug wissentlich in einem Zustand vorführen, bzw. in Qualifikationstraining / Rennen einsetzen, das nicht den im Nennformular und / oder auf der Wagenkarte gemachten Angaben entspricht, oder aber eine technische Untersuchung verweigern, können - unbeschadet eines Ausschlusses von der Wertung - von den Sportkommissaren, oder vom OSK Sportgericht bestraft werden. Jegliche Verstöße gegen das technische Reglement, aus welchem sich der betreffende Fahrer oder Teilnehmer einen Wettbewerbsvorteil verschafft oder verschaffen könnte, sind mindestens mit dem Ausschluss aus der Tageswertung zu bestrafen, werden veröffentlicht. Bei Verwendung eines reglementwidrigen Fahrzeugs sind die Sportkommissare von sich aus berechtigt, einen Ausschluss auszusprechen, ohne dass es eines formellen Protestes bedarf.
26. Proteste
Es gelten das Protestrecht und die Protestfristen der FIA und der OSK. Nach Abschluss des Protestverfahrens hat der jeweils Unterlegene sämtliche Kosten, nach Entscheid SK/NBG, insbesondere die Demontage– und Montagekosten zu tragen.
27. Rechte des Veranstalters
Dem Veranstalter des Tourenwagen und GT Cups bleibt es vorbehalten alle, durch höhere Gewalt, aus Gründen der Sicherheit, durch behördliche Auflagen, zur Erhaltung der Chancengleichheit zur Erhaltung der Attraktivitãt des Cups, erforderlich werdende
Änderungen insbesondere der Ausschreibung, dem Zeitplan, den
Durchführungsbestimmungen, dem Motorsportregelement vorzunehmen, und auch Veranstaltungen abzusagen. Schadenersatzansprüche aufgrund derartiger Maßnahmen sind ausgeschlossen.
28. Streitigkeiten
Soweit Ansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden, ist Gerichtsstand Salzburg vereinbart und durch jeden Teilnehmer im Sinne Punkt 29. “Allgemeine Vertragserklärung der Teilnehmer” mit Abgabe der Nennung schriftlich anzuerkennen.
Das Rechtsverhältnis zwischen den Veranstaltern einerseits und den Teilnehmern andererseits unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
29. Allgemeine Vertragserklärungen der Teilnehmer
Die nachstehenden allgemeinen Vertragserklärungen sowie der darin enthaltene Haftungsausschluss sind von allen Bewerbern, Fahrern fall diese im folgenden “Teilnehmer” genannt) spätestens gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung (Nennung) durch schriftliche Erklärung anzuerkennen.
Die Bestimmungen dieses Punktes 29. stehen jedoch unabhängig von einer derartigen schriftlichen Erklärung als Bestandteil dieses Reglements in Geltung und sind für sämtliche Teilnehmer, insbesondere Bewerber und Fahrer, jedenfalls verbindlich. Die Teilnehmer haben zu versichern, dass die in der Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind.
Der Fahrer uneingeschränkt den Anforderungen der Wettbewerbe entspricht, das Fahrzeug in allen Punkten den technischen Bestimmungen entspricht, das Fahrzeug in allen Teilen, zu jeder Zeit der Veranstaltung durch die technischen Kommissäre untersucht werden kann das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand einzusetzen die Beklebung des Fahrzeugs mit den Sponsorenaufklebern dem gültigen Beklebungsplan entspricht.
Die Teilnehmer haben weiter zu erklären, dass sie von dem Internationalen Sportgesetz (lSG) der FIA (Fedération Internationale de l´Automobile), den Bestimmungen der OSK, dem Motorsportreglement des Tourenwagen und GT Cups, der Rechts– und Verfahrensordnung, den Umweltrichtlinien und den sonstigen FIA Bestimmungen Kenntnis genommen haben und sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden.
Bewerber und Fahrer müssen Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Rechtsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, gegen sich gelten lassen.
30. Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil– und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit nach diesem Reglement oder der Ausschreibung kein Haftungsausschluss vereinbart ist.
31. Haftungsverzicht
Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung auf Ansprüche aller Art und aus jeglichem Rechtsgrund für alle im Zusammenhang mit der betreffenden Veranstaltung erlittenen direkten oder indirekten Sach– und Personenschäden, wie insbesondere aufgrund von Unfällen, und zwar gegenüber der FIA, der OSK, deren jeweiligen Mitgliedsorganisationen, deren Präsidenten und Vorsitzenden, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitgliedern und Mitarbeitern, den bei der Veranstaltung eingesetzten Funktionären, dem Veranstalter und der Veranstaltergemeinschaft, dem jeweiligen Promotor, den von diesen eingesetzten Beauftragten, Funktionären und Helfern, den Sportwarten und den Eigentümern und Betreibern der jeweiligen Rennstrecken, den anderen Teilnehmern und deren Helfern,
Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, sowie den Erfüllungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, mit Ausnahme von Personen, die den betreffenden Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Dieser Haftungsverzicht wird mit Abgabe der
Nennung allen vorstehenden Beteiligten gegenüber wirksam. Fahrer und Bewerber haben zu erklären, Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges zu sein. Falls Bewerber oder Fahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben diese für die Abgabe des vorstehenden Haftungsverzichtes durch die jeweiligen Kraftfahrzeugeigentümer und Fahrzeughalter in schriftlicher Form spätestens gleichzeitig mit der Abgabe der Nennung Sorge zu tragen. Die Bewerber und Fahrer haben alle vorstehend genannten, vom Haftungsausschluss umfassten Personen vollständig schad– und klaglos zu halten, falls diese von Kraftfahrzeugeigentümern oder –haltern des durch die betreffenden Bewerber oder Fahrer eingesetzten Fahrzeuges in Anspruch genommen werden.
32. Flaggen im Motorsport
Rote Flagge (geschwenkt):
Bei Abbruch des Trainings oder Rennens wird diese Flagge an der Start/Ziellinie geschwenkt. Gleichzeitig setzen alle Flaggenposten entlang der Strecke diese Flagge ein.
Alle Fahrer müssen sofort ihre Geschwindigkeit reduzieren und im Training zur Boxenstraße und im Rennen zur Startlinie fahren. Überholverbot, zum sofortigen Anhalten bereit sein.
Schwarz - weiß - karierte Flagge (geschwenkt):
Zielflagge, diese Flagge wird an der Ziellinie geschwenkt und zeigt das Ende des Trainings/Rennens an.
Schwarze Flagge (stillgehalten):
Diese Flagge (bei Start/Ziel in Verbindung mit einer Tafel mit der Startnummer des betroffenen Fahrers) zeigt dem Fahrer an, dass er sich beim nächsten Passieren der Boxeneinfahrt, bei seiner Box oder einem in der Ausschreibung definierten Platz, einfinden muss. Er darf das Rennen mehr aufnehmen. Auch wenn ein Fahrer,gleich aus welchen Gründen, diesem Signal nicht folge leistet, wird diese Flagge nicht länger als vier Runden lang angezeigt.
Schwarze Flagge mit einem Orangen Kreis von 40 cm Durchmesser (stillgehalten):
Technischer Defekt; diese Flagge zeigt (in Verbindung mit einer Tafel mit der Startnummer) dem betroffenen Fahrer an, dass sein Fahrzeug mechanische Probleme hat, durch die er bzw. andere gefährdet werden könnten; er muss sich in der nächsten Runde in seiner Box einfinden. Falls der Defekt zur Zufriedenheit des Technischen Chefkommissars behoben werden kann, darf der Teilnehmer das Rennen fortsetzen.
Schwarz-weiße FIagge, diagonal geteilt (stillgehalten):
Verwarnflagge;
diese Flagge wird (in Verbindung mit einer Tafel mit der Startnummer) dem betroffenen Fahrer nur einmal gezeigt; sie informiert den Fahrer, dass er wegen unsportlichen Verhaltens verwarnt wurde. Diese Flaggenzeichen können, falls der Rennleiter dies für notwendig erachtet, auch entlang der Strecke gezeigt werden.
Flaggen, die vom Flaggenposten eingesetzt werden:
Rote Flagge (geschwenkt): Siehe Rennleiter
Gelbe Flagge, Gefahrenflagge:
einfach geschwenkt:
Geschwindigkeit erheblich reduzieren, Überholverbot, bereit sein zum Ausweichen – Gefahr neben oder auf Teilen der Strecke
doppelt geschwenkt:
zusätzlich zum anhalten bereit sein - Gefahr, Strecke teilweise oder ganz blockiert! Diese Flaggen sollten vom Streckenposten unmittelbar vor dem Gefahrenbereich eingesetzt werden, in bestimmten Fällen kann der Rennleiter aber anordnen, dass mehrere Posten vor dem Gefahrenbereich diese Flagge zeigen. Zwischen der ersten Gelben Flagge und der Grünen Flagge, die hinter dem Vorfall gezeigt wird, besteht Überholverbot.
Gelbe Flagge mit roten Streifen (stillgehalten):
Flüssigkeit (Öl, Wasser) oder Verunreinigung - in dem Bereich nach dem Flaggenposten - auf der Fahrbahn; wird entsprechend den Umständen, zumindest 4 Runden lang gezeigt, bis die Oberfläche wiederhergestellt ist. Das Zeigen der grünen Flagge danach ist nicht erforderlich.
Blaue Flagge (geschwenkt):
Informiert einen Fahrer, dass er von einem schnelleren Teilnehmer überholt wird (während des Trainings), Während des Rennens zeigt die Flagge an, dass der Fahrer überrundet wird – er muss dem nachfolgenden Fahrer ehest möglich Platz machen.
Die Flagge stillgehalten informiert einen Fahrer der die Boxen verlässt, dass sich auf der Strecke Fahrzeuge nähern.
Weiße Flagge (geschwenkt):
Zeigt dem Fahrer an, dass sich im Bereich des Flaggenpostens ein viel langsameres Fahrzeug befindet.
Grüne Flagge (geschwenkt):
Strecke frei! Wird vom Streckenposten eingesetzt, der sich unmittelbar nach einem, durch Gelbe Flaggen angezeigten, Gefahrenbereich befindet.
Weiße Tafel mit schwarzer Aufschrift “SC”:
Mind. 60 x 80 cm groß und 40 cm hohe Buchstaben, wird bei Rundstreckenrennen bei Safety–Car–Phasen gezeigt.
Die Blauen, Gelben, Grünen, Roten und Weißen Flaggen können durch Lichtsignale unterstützt werden.
33. Veranstaltungen
14.04. - 15.04.2012 Red Bull Ring
18.05. - 20.05.2012 Red Bull Ring
02.06. - 03.06.2012 Salzburgring
07.07. - 08.07.2012 Pannoniaring
04.08. - 05.08.2012 Slovakiaring
07.09. - 09.09.2012 Salzburgring
Am Freitag vor jeder Veranstaltung besteht jeweils die Möglichkeiten an Test– und Einstellfahrten teilzunehmen.
Tourenwagen und GT Cup Wertungstabelle 2012
Die Punktevergabe im Tourenwagen und GT Cup erfolgt nach einem teilnehmerabhängigen Punktesystem. (siehe Tabelle)
Es werden alle Rennen zur Punktevergabe laut Tabelle gewertet.
Punktberechtigt sind nur eingeschriebene Fahrer.
Termine:
TEILNEHMERLISTE Red Bull Ring
14.04. – 15.04.2012 Red Bull Ring (HCA)Zeitplan.pdf 18.05. – 20.05.2012 Red Bull Ring (MSC Wolfsberg) 02.06. – 03.06.2012 Salzburgring (HCA) 07.07. – 08.07.2012 Pannoniaring (HCA) 04.08. – 05.08.2012 Slovakiaring (HCA) 07.09. – 09.09.2012 Salzburgring (HCA)
Ergebnisse:
Histo Cup Austria Red Bull Ring
> Rennen 1 TW / GT Cup.pdf
Histo Cup Austria Red Bull Ring
> Rennen 2 TW / GT Cup.pdf
Histo Cup Austria Red Bull Ring
> 1. Qualifying TW / GT Cup.pdf
Histo Cup Austria Red Bull Ring
> 2. Qualifying TW / GT Cup.pdf
> Punktestand Tourenwagen und GT Cup Austria.pdf
Kontakt:
Rainer WernerRace-eventmanagement
Hierzenbergerstraße 24
5310 Mondsee
Tel.: 0664 11 48 121
Email: werner@apoconsulting.at
Nennformular:
Laufzettel_-_techn__Abnahme.pdf
Ausschreibung_Testtag_Sbg-Ring_05.04.2012
Ausschreibung_Testtag_Red_Bull_Ring_13.04.2012
Ausschreibung_Testtag_Sbg-Ring_01.06.2012
Ausschreibung_Testtag_Pannonia_Ring_06.07.2012
Ausschreibung_Testtag_Slovakiaring_03.08.2012
Ausschreibung_Testtag_Sbg-Ring_07.09.2012
Impressum / agb:
www.tourenwagen–cup.at
Rainer Werner
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Offenlegung §25 MedienG Medieninhaber und Herausgeber:
Race–eventmanagement
Webdesign: Christa Stadler-Lährm, E-mail:chri-sta@inode.at
1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos oder Illustrationen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Die Nutzung von des Angebotes erfolgt auf eigenes Risiko der Nutzer. Der Autor übernimmt keine Haftung dafür, dass die Dienste zu jeder Zeit ohne Unterbrechung, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei zur Verfügung stehen.2. Verweise/Links/Werbeeinbeldungen
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (“Links/Werbeanzeigen”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt fûr alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen, Software, HTML-/Java-/Flash-Quellcodes und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen, Software, HTML-/Java-/Flash-Quellcodes und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen, Software, HTML-/Java-/Flash-Quellcodes und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen, Software, HTML-/Java-/Flash-Quellcodes und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.4. Datenschutz
4.1 Allgemeiner Datenschutz
Diese Datenschutzerklärung beinhaltet die Erfassung personenbezogener und nicht personenbezogener Daten. Wenn sie unsere Internet-Seiten besuchen, speichern unsere Webserver standardmäßig zum Zweck der Systemsicherheit z.B. den Domain-Namen oder die IP-Adresse des anfragenden Rechners, sowie das Zugriffsdatum und die Dauer des Besuchs, den Dateinamen und die Website, von der aus sie uns besuchen. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften, etc.) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist unter Verwendung eines Pseudonyms nicht gestattet. Nicht personenbezogene Daten, d.h. solche zur Websitenutzung und zum Servicebetrieb, die keiner bestimmten persönlichen Identität zugeordnet werden können, werden unter anderem gespeichert um Trends zu verzeichnen und Statistiken zu erstellen. Mit Hilfe dieser Daten werden z.B. die Benutzerfreundlichkeit, Nutzbarkeit und Inhalt der Website verbessert. Desweiteren werden Cookies auf Ihrem Computer abgelegt. Dadurch ist es uns möglich, unsere Internet–Seiten an Ihre Interessen anzupassen. Minderjährige dürfen nur teilnehmen, soweit sie sich über die Konsequenzen der Einwilligung zur Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten bewusst sind, die Bedeutung einer solchen Zustimmung verstehen und die Nutzung eines Dienstes durch Minderjährige in den Richtlinien für einzelne Dienste nachfolgend nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Mit der Übermittlung Ihrer persönlichen Daten haben Sie uns Ihr Vertrauen geschenkt. Wir bedanken uns hierfür und sichern Ihnen zu, dass Sie berechtigt sind, diese Daten jederzeit einzusehen, zu verändern oder zurückzurufen.
5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
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